- Telefon: +49 9193 8153
- E-Mail: kita.hoechstadt.nik@erzbistum-bamberg.de
Es werden täglich verschiedene Tees, Mineralwasser und Saftschorlen zur Auswahl angeboten. Der bestückte Getränkewagen steht allen Kindern zu fast allen Zeiten zur Verfügung.
Beim „gleitenden oder gemeinsamen Frühstück“ während des Vormittags essen die Kinder ihre mitgebrachte Brotzeit. Bitte achten sie auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung und vermeiden sie deshalb weitgehend Süßes.
Für alle Kinder gibt es täglich frisches Obst oder Gemüse von unserem „magischen Obstteller“. Dazu bringen die Eltern wöchentlich etwas mit.
Wir bieten jeden Mittwoch den Kindern Milch für ihr mitgebrachtes Müsli an.
Unsere Einrichtung wird täglich von der Krankenhaus Küche mit warmen, frisch gekochten Essen aus regionalen Produkten beliefert.
Das warme Mittagessen kann in allen Bereichen der Einrichtung von den Eltern für
ihre Kinder bestellt werden. In der Eingangsschleuse (Kita) hängen die Speisepläne und die Eintragungslisten (i.d.Regel) für vier Wochen aus. Die Eltern tragen ihre Kinder eigenverantwortlich in die Listen ein und bei Abwesenheit eigenverantwortlich aus.
Das Mittagessen wird am Vortag um 13.00 Uhr bestellt – Änderungen sind danach
nicht mehr möglich.
Für die Mittagsbetreuungskinder bitte bei der betreffenden Kollegin bestellen.
Die Kosten für das warme Mittagessen betragen, ab 01.09.2021 für ein Krippenkind 2,20 €, für ein Kitakind 3,00 € und für ein Schulkind 3,70 €
Alternativ zum warmen Mittagessen können die Kinder eine kalte Brotzeit als Mittagessen mitbringen.
Für Kinder mit langen Buchungszeiten erachten wir es wichtig, dass die Kinder einen Nachmittagsnack mitbringen (Obst, Joghurt, oder ähnl.)
Seit dem 13. Dezember 2014 gelten für Lebensmittelunternehmer die Vorgaben der neuen europäischen Lebensmittelinformationsverordnung für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Diese enthält auch eine Pflicht zur Information über in loser Ware enthaltene Allergene.
Der Bund regelt die Art und Weise dieser Kennzeichnung.
In Bezug auf die Verpflegung in Kindertagesstätten ist entweder die Einrichtung (bei eigener Essensherstellung) oder der Caterer (wir werden vom Krankenhaus Höchstadt beliefert) als Lebensmittelunternehmer einzustufen, der auch die Anforderungen der LMIV einhalten muss.
Aufgrund der nationalen Verordnung des Bundes stellen wir sicher, dass die Erziehungsberechtigen auf Nachfrage in unserer Kindertagesstätte (Büro) die Informationen über im Essen enthaltene Allergene einsehen können.
Die entsprechenden Lebensmittelinformationen werden dort gesammelt und liegen zur Einsicht bereit.
Falls Lebensmittelallergien bei Ihrem Kind bekannt und erwiesen sind, benachrichtigen Sie uns umgehend.
Steinwegstr. 23
91315 Höchstadt
Telefon: +49 9193 8153
Fax: +49 9193 503652