Liebe Eltern unserer Kinder,
seit 1996 beziehen wir unser warmes Mittagessen von der Küche des Kreiskrankenhauses St. Anna in Höchstadt.
Gesunde Nahrungsmittel und Ernährung sind grundlegend für körperliche und geistige Gesundheit.
Die Küche des Krankenhauses achtet bei ihren Einkäufen und bei der Verarbeitung ihrer Lebensmittel auf höchste Qualität und Frische. Nur einwandfreie und hochwertige Rohstoffe werden verwendet.
Es werden alle Lebensmittelstandarts, alle rechtlichen Vorgaben, alle neuen EU Gesetze und Richtlinien uneingeschränkt eingehalten und praktiziert.
Gemeinsam mit der Küchenchefin des Krankenhauses wurden alle Lebensmittelkrisen z. B. EHEC Virus, Schweinegrippe, BSE und so manch andere unbeschadet bewältigt.
Das Mittagessen vom Krankenhaus ist sehr reichhaltig, täglich gibt es entweder Salat und/oder frisch zubereitetes Gemüse.
Seit 2012 konnten wir den Preis für das Mittagessen pro Portion halten.
Wir gaben und geben unseren Einkaufspreis vom Krankenhaus direkt an unsere Eltern weiter.
Aber seit 2020 lassen sich unsere Unkosten bezüglich des Mittagessens durch das eingenommene Geld nicht mehr decken. Auch die Transportkosten des Mittagessens, vom Krankenhaus zur Kita, mussten erhöht werden.
So sind wir gehalten unsere Unkostenpauschale pro Mittagessen zu erhöhen.
Unsere neuen Preise für ein Mittagessen in der jeweiligen Gruppe ab 01.09.2021:
Krippenkinder 2,20€
Kindergartenkinder 3,00€
Schulkinder 3,70€
In dieser Gebühr ist das Kaltgetränk für den Mittagstisch enthalten.
Sicherlich ist unser Mittagessen nicht billig. Wir sind alle aufgerufen zum Sparen – trotzdem ist uns bewusst, wo und in welchem Bereich wir sparen möchten.
Wir denken, unsere Kinder sind es uns wert, denn gutes und qualitativ hochwertiges Essen ist Voraussetzung für Lebensqualität, Ausgeglichenheit und Zufriedenheit – gerade bei Kindern. In unserem Alltag sollte ausgewogene Kost, die den Kindern schmeckt, eine Selbstverständlichkeit sein. In der Kita sammeln Kinder bereits vom frühen Kindesalter an Erfahrungen im Umgang mit Lebensmitteln und können Freude an einem gemeinsamen Essen mit Gleichaltrigen erleben.
Für unsere Abrechnung ist wichtig:
Mittagessen, welches nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wird, muss leider verrechnet werden.
Im Krankheitsfall oder bei „nicht in Anspruchnahme“ des Mittagessens kann für diesen Tag keine Kostenerstattung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank für Ihr Verständnis